BFSG 2025: Was Website-Betreiber jetzt wissen müssen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit Juni 2025. Erfahre, wer betroffen ist, welche Anforderungen gelten und welche Strafen drohen.
Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Damit gilt erstmals eine gesetzliche Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit für Unternehmen der Privatwirtschaft. Was bisher nur für öffentliche Stellen galt, betrifft jetzt auch Online-Shops, Buchungsportale, Bankenseiten und viele weitere B2C-Websites.
In diesem Artikel erklären wir, was das BFSG konkret für Website-Betreiber bedeutet, welche technischen Anforderungen gelten und was passiert, wenn man sie nicht erfüllt.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische Richtlinie “European Accessibility Act” (EAA) in deutsches Recht um. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen — auch im digitalen Bereich.
Konkret bedeutet das: Wenn du bestimmte Produkte oder Dienstleistungen über deine Website anbietest, muss diese Website barrierefrei sein. Nicht “irgendwann”, sondern jetzt.
Wer ist betroffen?
Das BFSG gilt für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) anbieten. Im digitalen Bereich sind insbesondere betroffen:
- Online-Shops und E-Commerce-Websites, die Waren an Endverbraucher verkaufen
- Bankdienstleistungen, einschließlich Online-Banking und Finanz-Apps
- Telekommunikationsdienste und deren Websites
- Personenbeförderung, z.B. Buchungsportale für Bahn, Bus, Flug
- E-Books und E-Reader-Software
- Streaming-Dienste und andere elektronische Medien
Ausnahme für Kleinstunternehmen: Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind grundsätzlich ausgenommen. Aber Vorsicht: Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Und wer sich an Verbraucher richtet, sollte Barrierefreiheit unabhängig von der gesetzlichen Pflicht ernst nehmen.
Wichtig: Auch wenn dein Unternehmen nicht direkt unter das BFSG fällt, kann Barrierefreiheit aus anderen Gründen relevant sein: Branchenstandards, Kundenerwartungen, SEO-Vorteile und schlicht gutes Webdesign sprechen dafür.
Welche technischen Anforderungen gelten?
Das BFSG verweist auf die europäische Norm EN 301 549, die wiederum die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level AA als Standard für Web-Inhalte festlegt. Das klingt abstrakt, lässt sich aber in konkrete Anforderungen übersetzen:
Wahrnehmbarkeit
- Textalternativen für Bilder: Jedes Bild braucht einen aussagekräftigen Alt-Text, der den Inhalt beschreibt
- Untertitel und Transkripte: Videos müssen Untertitel haben, Audioinhalte ein Transkript
- Ausreichende Kontraste: Text muss ein Kontrastverhältnis von mindestens 4.5:1 zum Hintergrund haben (für großen Text 3:1)
- Responsive Design: Inhalte müssen bei 200% Zoom noch lesbar und bedienbar sein
- Kein reiner Farbcode: Informationen dürfen nicht ausschließlich durch Farbe vermittelt werden
Bedienbarkeit
- Tastaturnavigation: Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein, ohne Maus
- Keine Tastaturfallen: Der Nutzer darf in keinem Element “gefangen” werden
- Genug Zeit: Zeitlimits müssen verlängerbar sein, automatische Aktualisierungen pausierbar
- Fokus-Indikatoren: Der Tastatur-Fokus muss immer sichtbar sein
- Skip-Navigation: Nutzer müssen Navigationsblöcke überspringen können
Verständlichkeit
- Seitensprache: Die Sprache der Seite muss im HTML-Code angegeben sein (
lang="de") - Konsistente Navigation: Die Navigation muss auf allen Seiten gleich aufgebaut sein
- Formulare: Eingabefelder brauchen zugeordnete Labels, Fehler müssen klar beschrieben werden
- Vorhersagbare Aktionen: Elemente verhalten sich konsistent und wie erwartet
Robustheit
- Valides HTML: Der Quellcode muss syntaktisch korrekt sein
- ARIA-Attribute: Interaktive Elemente müssen für Screen-Reader korrekt ausgezeichnet sein
- Kompatibilität: Die Website muss mit assistiven Technologien (Screen-Reader, Vergrößerungssoftware) funktionieren
Die Barrierefreiheitserklärung
Neben der technischen Barrierefreiheit verlangt das BFSG eine Barrierefreiheitserklärung auf der Website. Diese muss enthalten:
- Stand der Barrierefreiheit: Ist die Website vollständig, teilweise oder nicht barrierefrei?
- Nicht barrierefreie Inhalte: Welche Bereiche sind noch nicht barrierefrei, und warum?
- Erstellungsdatum: Wann wurde die Erklärung erstellt oder zuletzt aktualisiert?
- Kontaktmöglichkeit: An wen können sich Nutzer wenden, wenn sie auf Barrieren stoßen?
- Durchsetzungsverfahren: Hinweis auf die zuständige Marktüberwachungsbehörde
Die Erklärung muss leicht auffindbar sein — am besten als eigener Link im Footer, ähnlich wie das Impressum.
Strafen bei Nichterfüllung
Die Durchsetzung des BFSG liegt bei den Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Bei Verstößen drohen:
- Bußgelder bis zu 100.000 Euro bei erstmaligen Verstößen
- Höhere Bußgelder bei wiederholten Verstößen, die bis zu 500.000 Euro erreichen können
- Vertriebsverbote: Die Behörde kann den Vertrieb eines Produkts oder die Erbringung einer Dienstleistung untersagen, bis die Barrierefreiheit hergestellt ist
- Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbände: Auch das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) kann eine Grundlage für Abmahnungen bieten, wenn gesetzliche Pflichten nicht erfüllt werden
Die Behörden haben zunächst einen Schwerpunkt auf Aufklärung und Beratung gelegt. Aber die Übergangszeit ist vorbei — seit Sommer 2025 wird kontrolliert.
Checkliste: Die wichtigsten Schritte
Wenn du sicherstellen willst, dass deine Website BFSG-konform ist, geh diese Schritte durch:
- Prüfe, ob du betroffen bist: Bietest du B2C-Dienstleistungen oder -Produkte an?
- Führe einen Accessibility-Audit durch: Lass deine Website automatisiert und manuell auf WCAG 2.1 AA prüfen
- Behebe die gefundenen Probleme: Priorisiere nach Schweregrad — kritische Barrieren zuerst
- Erstelle eine Barrierefreiheitserklärung: Dokumentiere den aktuellen Stand und biete einen Feedback-Kanal
- Richte einen Feedback-Mechanismus ein: Nutzer müssen Barrieren melden können
- Plane regelmäßige Prüfungen: Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess
Barrierefreiheit automatisiert prüfen
Der Compliso Scanner prüft deine Website automatisch auf die häufigsten Barrierefreiheitsprobleme nach WCAG 2.1 AA. Die Prüfung basiert auf axe-core und erkennt unter anderem:
- Fehlende Alt-Texte bei Bildern
- Unzureichende Farbkontraste
- Fehlende Formular-Labels
- Fehlerhafte Heading-Hierarchie
- Fehlende Sprachauszeichnung
- Probleme mit Tastaturnavigation und Fokus-Management
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