Rechtstexte

Impressum richtig erstellen: Pflichtangaben nach DDG § 5

Welche Angaben dein Impressum nach DDG § 5 enthalten muss, wer eines braucht und welche Fehler dich eine Abmahnung kosten können.

Compliso Team
5 Min. Lesezeit

Das Impressum gehört zu den meistunterschätzten Pflichten im deutschen Internet. Es klingt simpel — Name und Adresse auf die Website — aber in der Praxis fehlen regelmäßig Pflichtangaben, und das kann teuer werden. Abmahnungen wegen fehlerhafter Impressen sind keine Seltenheit.

In diesem Artikel erklären wir, wer ein Impressum braucht, welche Angaben nach DDG § 5 (ehemals TMG § 5) Pflicht sind und welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest.

Wer braucht ein Impressum?

Nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG, vormals Telemediengesetz/TMG) gilt die Impressumspflicht für alle “geschäftsmäßigen” Online-Angebote. Das ist weiter gefasst, als die meisten denken:

  • Unternehmenswebsites: Jede Website eines Unternehmens, Freiberuflers oder Selbstständigen
  • Online-Shops: Zusätzliche Pflichtangaben (siehe unten)
  • Blogs mit Werbung: Sobald Affiliate-Links, Werbebanner oder Sponsoring vorhanden sind
  • Social-Media-Profile: Geschäftliche Profile auf Facebook, Instagram, LinkedIn usw.
  • Vereins-Websites: Auch Vereine handeln in der Regel geschäftsmäßig im Sinne des DDG

Ausnahme: Rein private Websites ohne jede geschäftliche Absicht brauchen kein Impressum. Aber Vorsicht: Schon ein einzelner Affiliate-Link kann die Geschäftsmäßigkeit begründen.

Pflichtangaben nach DDG § 5

Grundangaben (für alle)

  • Vollständiger Name: Bei natürlichen Personen: Vor- und Nachname. Bei Unternehmen: Firma inkl. Rechtsform (z.B. “Musterfirma GmbH”)
  • Anschrift: Vollständige ladungsfähige Postadresse (kein Postfach!)
  • E-Mail-Adresse: Muss angegeben werden
  • Weitere Kontaktmöglichkeit: Telefon oder ein Kontaktformular, das eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglicht
  • Vertretungsberechtigter: Bei juristischen Personen: Name des Geschäftsführers, Vorstands oder vertretungsberechtigten Gesellschafters

Registerdaten

  • Handelsregister: Registergericht und Registernummer (z.B. “Amtsgericht München, HRB 123456”)
  • Vereinsregister: Bei Vereinen: Registergericht und VR-Nummer
  • Genossenschaftsregister: Bei Genossenschaften: Registergericht und GnR-Nummer
  • Partnerschaftsregister: Bei Partnerschaftsgesellschaften

Umsatzsteuer und Wirtschafts-ID

  • Umsatzsteuer-ID: Wenn vorhanden, muss die USt-IdNr. angegeben werden (z.B. “DE123456789”)
  • Wirtschafts-Identifikationsnummer: Wenn vorhanden

Berufsrechtliche Angaben (regulierte Berufe)

Für Berufe wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Architekten, Ingenieure etc.:

  • Kammer: Zuständige Berufs- oder Aufsichtskammer
  • Berufsbezeichnung: Gesetzliche Berufsbezeichnung und Staat, in dem sie verliehen wurde
  • Berufsrechtliche Regelungen: Verweis auf die geltenden Regelungen mit Fundstelle

Journalistisch-redaktionelle Inhalte

Wenn deine Website journalistische oder redaktionelle Inhalte enthält (Blog, News, Magazin):

  • Verantwortlicher nach § 18 Abs. 2 MStV: Name und Anschrift des inhaltlich Verantwortlichen

Zusätzliche Pflichten für Online-Shops

Betreibst du einen Online-Shop, kommen weitere Angaben hinzu:

  • OS-Plattform: Link zur EU-Online-Streitbeilegungsplattform (https://ec.europa.eu/consumers/odr/)
  • Bereitschaft zur Streitbeilegung: Angabe, ob du an einem Verbraucherschlichtungsverfahren teilnimmst (seit dem VSBG Pflicht)
  • AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (nicht im Impressum selbst, aber leicht zugänglich)
  • Widerrufsbelehrung: Muss dem Verbraucher vor Vertragsschluss mitgeteilt werden

Die 7 häufigsten Impressum-Fehler

1. Postfach statt Adresse

Ein Postfach ist keine ladungsfähige Anschrift. Das Impressum muss eine Straße und Hausnummer enthalten, unter der du tatsächlich erreichbar bist. Auch c/o-Adressen sind nur zulässig, wenn Post dort tatsächlich ankommt und zugestellt wird.

2. Fehlende E-Mail-Adresse

”Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular” reicht nicht als alleinige Kontaktmöglichkeit. Die E-Mail-Adresse ist eine eigenständige Pflichtangabe, die nicht durch ein Formular ersetzt werden kann.

3. Veraltete Registerdaten

Nach einem Umzug, einer Umfirmierung oder einem Geschäftsführerwechsel muss das Impressum sofort aktualisiert werden. Veraltete Angaben sind ein Impressumsfehler.

4. Impressum nur als Bild

Manche Website-Betreiber veröffentlichen das Impressum als Bild, um ihre E-Mail-Adresse vor Spam-Bots zu schützen. Das ist aus zwei Gründen problematisch: Es ist nicht barrierefrei (Screen-Reader können es nicht lesen), und es ist technisch nicht “unmittelbar erreichbar” im Sinne des Gesetzes.

5. Impressum versteckt oder schwer erreichbar

Das Impressum muss “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” sein. Konkret bedeutet das: Maximal zwei Klicks von jeder Seite aus erreichbar, üblicherweise als Link im Footer. Ein Impressum, das nur über das Menü “Über uns > Rechtliches > Impressum” erreichbar ist, kann problematisch sein.

6. Fehlende USt-IdNr.

Wenn du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hast, musst du sie angeben — auch wenn du Kleinunternehmer bist und keine Umsatzsteuer ausweist.

7. Fehlendes Impressum auf Social Media

Auch geschäftliche Profile auf Facebook, Instagram, LinkedIn und Co. brauchen ein Impressum oder einen direkten Link dorthin. Bei Instagram reicht der Link in der Bio.

Abmahnung wegen Impressum: Was droht?

Ein fehlerhaftes oder fehlendes Impressum ist ein Verstoß gegen das DDG und kann als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden. Typische Konsequenzen:

  • Abmahnkosten: Zwischen 500 und 2.000 Euro für Anwaltskosten und Unterlassungserklärung
  • Bußgelder: Bis zu 50.000 Euro (in der Praxis selten in dieser Höhe, aber möglich)
  • Unterlassungserklärung: Du verpflichtest dich, den Fehler zu beheben — bei erneutem Verstoß droht eine Vertragsstrafe

Die gute Nachricht: Die meisten Impressumsfehler lassen sich in wenigen Minuten beheben. Die schlechte Nachricht: Viele Betreiber merken den Fehler erst, wenn die Abmahnung im Briefkasten liegt.

Checkliste: Impressum prüfen

  • Vollständiger Name / Firma mit Rechtsform
  • Ladungsfähige Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
  • E-Mail-Adresse
  • Telefon oder schnelle Kontaktmöglichkeit
  • Vertretungsberechtigter bei juristischen Personen
  • Handelsregisternummer (wenn eingetragen)
  • Umsatzsteuer-ID (wenn vorhanden)
  • Berufsrechtliche Angaben (bei regulierten Berufen)
  • Verantwortlicher nach MStV (bei redaktionellen Inhalten)
  • Link zur OS-Plattform (bei Online-Shops)
  • Impressum auf allen Social-Media-Profilen
  • Von jeder Seite in max. 2 Klicks erreichbar

Impressum mit Compliso erstellen

Der Compliso Content-Generator erstellt dein Impressum per geführtem Fragebogen. Du beantwortest die relevanten Fragen — Rechtsform, Registerdaten, Berufsangaben — und erhältst ein vollständiges, korrektes Impressum. Das Ergebnis kann als gehostete Seite auf legal.compliso.de bereitgestellt werden, sodass es immer aktuell und über einen einfachen Link erreichbar ist.

Erfahre mehr über den Compliso Rechtstexte-Generator oder registriere dich kostenlos und erstelle dein Impressum in wenigen Minuten.

impressum ddg pflichtangaben abmahnung rechtstexte

Deine Website DSGVO-konform machen?

Compliso prüft deine Website automatisch auf Cookies, Tracker, Dark Patterns und Accessibility-Probleme.